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   OVG Niedersachsen, 01.09.2011 - 5 ME 179/11   

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https://dejure.org/2011,35276
OVG Niedersachsen, 01.09.2011 - 5 ME 179/11 (https://dejure.org/2011,35276)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2011 - 5 ME 179/11 (https://dejure.org/2011,35276)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2011 - 5 ME 179/11 (https://dejure.org/2011,35276)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 321/10

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2011 - 5 ME 179/11
    Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten des Referenten durch den in der angegriffenen Verfügung vom 28. Januar 2011 enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt sind (so zum "Projektmanager": Senat, Beschl. v. 18.05.2011 5 ME 321/10 , juris, Rn. 16 m. w. N.).

    Der hier den Statusämtern und den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 BBesO zugeordnete "gebündelte" Dienstposten eines Referenten stellt also für den Antragsteller eine amtsangemessene Tätigkeit dar (so zum "Projektmanager": Senat, Beschl. v. 18.05.2011, a. a. O., m. w. N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die "gebündelte" Bewertung und Zuordnung sachwidrig sein und den durch § 18 BBesG gesteckten gesetzlichen Rahmen überschreiten könnten, vermag der Senat bei summarischer Prüfung nicht zu erkennen, zumal die Bündelung nur Ämter derselben Laufbahngruppe (des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes) umfasst (vgl. zum "Projektmanager" Senat, Beschl v. 18.05.2011, a. a. O., Rn. 19, m. w. N.).

  • OVG Hamburg, 29.06.2011 - 1 Bs 35/11

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Telekombeamten; Zuweisung; gehobener Dienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2011 - 5 ME 179/11
    Der Adressat der Verfügung kann davon ausgehen, dass in der Regel nicht sämtliche der zahlreichen in der Zuweisungsverfügung aufgeführten Einzeltätigkeiten in gleichgewichtigem Maße auszuüben sind (so Hamburgisches OVG, Beschl. v. 29.06.2011 1 Bs 35/11 , juris, Rn. 35).

    Auf seinen Vortrag, der Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass der Antragsteller gegen eine Abweichung der DTNP GmbH von den Angaben in der Zuweisungsverfügung vorgehen könnte (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.06.2011 1 B 277/11 , juris, Rn. 43; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 29.06.2011, a. a. O., juris, Rn. 30), widerspreche der bisherigen Rechtsprechung des Senats, kommt es deshalb nicht an.

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06

    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2011 - 5 ME 179/11
    Ist ein Dienstposten "gebündelt" bewertet, das heißt zwei oder wie hier mehreren statusrechtlichen Ämtern derselben Laufbahngruppe zugeordnet, so ist er für jeden Beamten amtsangemessen, der sich in einem dieser Ämter befindet (so BVerwG, Urteil vom 25.1.2007 BVerwG 2 A 2.06 , juris).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2011 - 5 ME 179/11
    Der Beamte muss vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinn hinnehmen (so BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 BVerwG 2 C 27.03 , juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 1 B 277/11

    Aufschiebende Wirkung einer Zuweisungsverfügung der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2011 - 5 ME 179/11
    Auf seinen Vortrag, der Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass der Antragsteller gegen eine Abweichung der DTNP GmbH von den Angaben in der Zuweisungsverfügung vorgehen könnte (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.06.2011 1 B 277/11 , juris, Rn. 43; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 29.06.2011, a. a. O., juris, Rn. 30), widerspreche der bisherigen Rechtsprechung des Senats, kommt es deshalb nicht an.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Beschaffung einer erforderliche

    In der dazu ergangenen Beschwerdeentscheidung (erk. Gericht, Beschl. v. 1.9.2011 - 5 ME 179/11 -) wird ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2011 - 5 ME 359/11

    Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung eines Beamten des gehobenen Dienstes der

    Das vorliegende Beschwerdeverfahren gibt dem Senat Anlass, die bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 18.5.2011 - 5 ME 321/10, 5 ME 5/11, 5 ME 81/11 -, juris; Beschlüsse vom 1.9.2011 - 5 ME 179/11, juris und 5 ME 180/11 - sowie Beschluss vom 4.10.2011 - 5 ME 2263/11-) wie folgt zu präzisieren:.

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden (Nds. OVG, Beschlüsse vom 18.5.2011 - 5 ME 321/10, juris Rn. 16, 5 ME 5/11 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 1.9.2011 - 5 ME 179/11, juris Rn. 5 und 5 ME 180/11 - Beschluss vom 4.10.2011 - 5 ME 263/11 - Bay. VGH, Beschluss vom 30.3.2009 - 15 CS 09.112 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 2.8.2011 - 6 ZB 11.197 -, juris Rn. 7) und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld eines "Referenten" und der konkrete Arbeitsposten des "Referenten Managementsupport" durch den in der angegriffenen Verfügung enthaltenen Aufgabenkatalog im Einzelnen beschrieben worden ist.

    23 Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung (Beschluss vom 4.7.2011 - OVG 6 S 18.11 -, juris Rn. 4 bis 24) die Auffassung vertreten hat, dass der Tätigkeitsbereich eines "Referenten Managementsupport" auch unter Heranziehung der Aufgabenbeschreibungen zu konturenlos sei, als dass sich ihm ein bestimmtes Aufgabengebiet entnehmen lasse, folgt der Senat dieser Position nicht (die Bestimmtheit der entsprechenden Zuweisungsentscheidung im Hinblick auf die dort enthaltene Aufgabenbeschreibung ebenfalls bejahend: Nds. OVG, Beschluss vom 18.5.2011 - 5 ME 5/11 -, juris Rn. 16, Beschluss vom 4.10.2011 - 5 ME 263/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 20.10.2011 - 1 B 1084/11 -, juris Rn. 34 ["Sachbearbeiterin"/"Sachbearbeiterin Backoffice"]; Nds. OVG, Beschluss vom 18.5.2011 - 5 ME 38/11 -, juris Rn. 20 ["Senior Experte"/"Senior Referent Geschäftsstrategie und Stab"]; Beschluss vom 18.5.2011 - 5 ME 321/10 -, juris Rn. 16 ["Projektmanager"]; Beschlüsse vom 1.9.2011 - 5 ME 179/11 -, juris Rn. 4 und 5 ME 180/11 - ["Referent"]; Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2011 - 6 CS 11.1405 -, juris Rn. 17 ["Referent"/"Referent Managementsupport"]).

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2013 - 5 ME 165/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine sofort

    Denn insoweit ist zu berücksichtigen, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist (Nds. OVG, Beschluss vom 18.5.2011 - 5 ME 321/10, juris Rn. 16; Beschluss vom 18.5.2011 - 5 ME 5/11 -, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 1.9.2011 - 5 ME 179/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 1.9.2011 - 5 ME 180/11 - Beschluss vom 4.10.2011 - 5 ME 263/11 - Beschluss vom 22.12.2011 - 5 ME 359/11 -, juris Rn. 22; ebenso: Bay. VGH, Beschluss vom 30.3.2009 - 15 CS 09.112 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 2.8.2011 - 6 ZB 11.197 -, juris Rn. 7), und dass sich im Zuge der Digitalisierung der Kommunikationstechnik die Aufgabenfelder der Beamten bei der Deutschen Telekom AG gegenüber ihren Tätigkeiten bei der Deutschen Bundespost durchgreifend verändert haben und deshalb nicht mehr uneingeschränkt vergleichbar sind (Nds. OVG, Beschluss vom 4.10.2011 - 5 ME 263/11 - Beschluss vom 22.12.2011, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 6.1.2012 - 5 ME 383/11 - Beschluss vom 12.1.2012 - 5 ME 431/11 -).
  • OVG Bremen, 08.05.2013 - 2 B 214/12

    Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Referentin Managementsupport für eine

    Mit der weit überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung geht der Senat davon aus, dass durch eine detailreiche Beschreibung des Tätigkeitsfeldes eine nachvollziehbare Festlegung des Rahmens des Aufgabenspektrums erfolgen kann (OVG NW, Beschl. vom 07.11.2012 - 1 B 849/12 - und vom 17.06.2011 - 1 B 258/11 - NdsOVG, Beschl. vom 22.12.2011 - 5 ME 359/11 - BayVGH, Beschl. vom 09.08.2011 - 6 CS 11.1405 - "Referent(in) Managementsupport"; OVG NW, Beschl. vom 28.12.2011 - 1 B 1044/11 - 22.07.2011 - 1 B 629/11 und 20.10.2011 - 1 B 1084/11 - NdsOVG, Beschl. vom 18.05.2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 81/11 - "Sachbearbeiter(in) Backoffice"; OVG NW, Beschl. vom 18.10.2011 - 1 B 605/11 - "Sachbearbeiter Projektmanagement"; NdsOVG, Beschl. vom 18.05.2011 - 5 ME 38/11 - "Senior Experte"; NdsOVG, Beschl. vom 01.09.2011 - 5 ME 179/11 - "Referent Masterplanung Zugangsnetz"; NdsOVG, Beschl. vom 18.05.2011 - 5 ME 321/10 - "Projektmanager"; BayVGH, Beschl. v. 20.12.2011 - 6 ZB 11.394 - vom 09.12.2011 - 6 ZB 11.396 - vom 02.08.2011 - 6 ZB 11.197 -"Service Center Agent" und "Service Center Agent Backoffice/Frontoffice" - sämtlich zit. nach [...]).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2011 - 5 OA 317/11

    Festsetzung des Auffangwerts in Höhe von 5000 EUR unabhängig von der

    Eine Halbierung des Auffangwerts in Anlehnung an Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 7./.8. Juli 2004 beschlossenen Änderungen - Streitwertkatalog 2004 - (veröffentlicht u. a. in DVBl. 2004, 1525) kommt nach der ständigen Festsetzungspraxis des Senats nicht in Betracht, weil der Auffangwert unabhängig von der Verfahrensart (Hauptsacheverfahren oder Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, s. dazu § 53 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GKG) gesetzlich festgelegt ist (s. zu einem vergleichbaren Fall Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2010 - 5 OA 259/10 -, m. w. N.) und mit dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zudem eine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden war (vgl. zuletzt z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 1.9.2011 - 5 ME 179/11 - Beschluss vom 18.5.2011 - 5 ME 5/11 -, juris; vgl. ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 29.11.2007 - 3 M 48/07 -, juris).
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